Alfred Monz im Lastkahn nach Passau
Im Urteil des OLG Wien vom 5.2.1943 gegen Richard Kolar und andere wegen Hochverrat hat sich Alfred Monz wegen Vorbereitung zum Hochverrat schuldig gemacht durch Zahlung von Beiträgen für kommunistische Parteizwecke und Teilnahme an kommunistischen Versammlungen und einem Schulungsvortrag und Weitergabe von kommunistischen Flugschriften. Er wird dafür zu 9 Jahren Zuchthaus und 9 Jahren Ehrverlust verurteilt.
Alfred Monz überlebt das Massaker und ist bei den Hunderten Häftlingen, die auf einem Lastkahn Richtung Passau verbracht werden.
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